Revisionseingriffe
Wenn eine Operation unzureichend verlaufen ist und/oder es danach zu Komplikationen kommt, kann ein Revisionseingriff nötig sein. Solche Folge-, Wechsel oder Korrekturoperationen werden durchgeführt, um vorangehende Behandlungsmaßnahmen zu korrigieren oder zu verbessern, sollte es keine konservative Behandlungsalternative geben.
Infektionen, Defekte, Lockerungen, Brüche
Natürlich ist es immer wünschenswert, wenn eine Operation auf Anhieb reibungslos verläuft. Und angesichts der modernen Medizin ist es heute hervorragend, was alles möglich ist, und welche Behandlungsmethoden es gibt, die Ihnen schnell wieder mehr Lebensqualität verschaffen. Doch jede Operation birgt auch Risiken: Zum Beispiel können sich eingesetzte Implantate, wie Schrauben, Platten, Drähte etc. lockern oder gar brechen.
Nach operativer Versorgung eines Knochenbruches, Gelenkversteifungen (Arthrodesen) oder nach gezielt durchgeführten Knochendurchtrennungen (Osteotomien) oder Versteifung eines „verschlissenen“ Gelenkes kann die knöcherne Heilung ausbleiben, was einen erneuten operativen Eingriff zur Folge hat. Auch oberflächliche und/oder tiefe Wundinfektionen, können einen Zweiteingriff notwendig machen.
Revisionseingriffe am Fuß
Nach operativen Behandlungen von Zehendeformitäten, wie dem Hallux valgus oder Krallenzehen, kann es dazu kommen, dass sich erneut Funktionsdefizite entwickeln, die Fehlstellung oder Beschwerden wieder auftreten und so erneute chirurgische Eingriffe notwendig machen.
Auch nach erfolglosen Operationen an den Sehnenstrukturen des Fuß- und Sprunggelenkbereiches, wie nach einem Ersteingriff an der Achillessehne kann ein erneuter Eingriff – selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihres individuellen Risikoprofils – sinnvoll sein. Sollte es zu Funktionsdefiziten, oder sogar vollständigen -verlusten der Kraftübertragung von der Wade auf den Fuß gekommen sein, ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Spannung, sowie der korrekten Achillessehnenlänge das oberste Therapieziel. Deshalb ist es wichtig, hier einen Facharzt aufzusuchen, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.
Sollte, speziell bei größeren Haut- und Weichteildefekten, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen, wie z.B. plastischen Chirurgen, notwendig sein, steht uns dies im Rahmen unseres umfangreichen Netzwerkes ebenfalls zur Verfügung.
Ein erneuter chirurgischer Eingriff verspricht meistens Besserung und Linderung der Beschwerden. Allerdings kann es sein, dass Sie bei Sehnendefekten – je nach Anzahl der Vor-Operationen, Gewebequalität und dem Schweregrad – nach einem Revisionseingriff dennoch mit einer Krafteinbuße rechnen müssen.
Sie haben Folgeschäden nach einer Operation in der Fußregion? Kommen Sie in unsere Praxis und klären Sie mit uns ab, ob ein Revisionseingriff für Sie sinnvoll ist.